3 Struktur
3.1 STIFTUNG NEZ ROUGE
Stiftung im Sinne des Art. 80 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs.
Die Stiftung Nez Rouge ist Inhaberin der Marke und für die Anmeldung der Marke und ihren Schutz beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) verantwortlich.
Die Stiftung achtet auf die Wahrung des Konzepts, der Werte, der Ziele und gewährleistet den Schutz der Marke Nez Rouge. So erarbeitet sie die Corporate Identity der Marke Nez Rouge, die Dokumente zur Geschichte der Marke, die Marktanalysen usw. Sie kann auch Entscheidungen strategischer Bedeutung treffen bzw. bestätigen, die richtige Anwendung des Konzepts von Nez Rouge überwachen und Nutzungsgenehmigungen für die Marke widerrufen.
3.2 DACHVERBAND NEZ ROUGE SCHWEIZ
Nicht gewinnorientierter Dachverband (der die Sektionen umfasst), gemäss Artikel 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Verband).
Der Dachverband Nez Rouge Schweiz kümmert sich um die operative Struktur auf nationaler Ebene. Zu Beginn des Jahres wertet Nez Rouge Schweiz die vergangene Aktion Nez Rouge (ANR) aus und stützt sich dabei auf die Statistiken und Sektionsberichte während der ANR erfolgten Besuche sowie auf die Medienresonanz und andere Quellen. In einem Workshop im Frühling werden strategische Ziele für die kommenden zwei Jahre festgelegt, und/oder bei Bedarf auch mittel- und langfristige Zielsetzungen. Diese Ziele decken vielfältige Bereiche ab, wie die Organisation/Struktur, Finanzen, Kommunikation, Bekanntheit und Nachhaltigkeit. Dann werden die angemessenen Massnahmen im zeitlichen Rahmen festgelegt und am Workshop im Folgejahr ausgewertet. Es wird auch ein Jahresbudget erstellt, das von der Generalversammlung verabschiedet wird.
Nez Rouge Schweiz überblickt die Aktivitäten der verschiedenen Nez Rouge-Sektionen, koordiniert diese und bietet die erforderliche Unterstützung zur erfolgreichen Durchführung an. So ist der formale und informelle Austausch zwischen Nez Rouge Schweiz und den Vorstandsmitgliedern der Nez Rouge-Sektionen über verschiedene Plattformen möglich. Dazu zählen die Generalversammlung und die darauffolgenden Diskussionen, der Kongress im Herbst, der regelmässige Versand spezifischer Informationen, das Inter- und Intranet, die sozialen Netzwerke sowie direkte Besuche und Gespräche mit den Sektionen usw.
Nez Rouge Schweiz stellt den Sektionen eine «schlüsselfertige» Werbekampagne zur Verfügung. Vor, während und nach der Aktion Nez Rouge werden nationale Pressemitteilungen herausgegeben. Die Multichannel-Kampagne wird in verschiedenen Printformaten (F4, A3, A4, Flyer, Aufsteller usw.), im Netz (Website), in den sozialen Medien usw. veröffentlicht. Jede Sektion erhält so die Möglichkeit, das nationale Werbematerial unverändert zu übernehmen, oder dieses mit regionalen Ergänzungen zu versehen.
Bei Bedarf werden auch regionale Anpassungen der nationalen oder überregionalen Themenbereiche erarbeitet, beispielsweise bei nationalen Partnerschaften (Versicherungen, Telefonumleitungen usw.), bei der Kennzeichnung der Fahrzeuge, Einstellungsbedingungen, Bescheinigungen oder Leitfäden für Freiwillige, Kompetenzzentren, gemeinsamen Einkaufszentralen, Service Nez Rouge (nationale oder einheitliche Organisation), IT-Programmen, Mediation. Ebenfalls wurden Fahrstunden und andere Kurse (Werbung, Social Media, Buchhaltung usw.), verschiedene Arbeitsgruppen und Erfahrungsaustausch, Vorstands- und Freiwilligennachwuchs, Schutzkonzept, mittel-/langfristige Vision usw. diskutiert.
Der Dachverband Nez Rouge Schweiz stellt die Verbindung zwischen den aktiven Mitgliedern und der Stiftung Nez Rouge sicher. Bei Bedarf meldet sie der Stiftung Nez Rouge allfällige Verhaltensweisen, die gegen die Statuten oder die internen Richtlinien verstossen bzw. die für das globale Image von Nez Rouge schädlich sein könnten.
- Statuten Nez Rouge Schweiz (D) (PDF, 161 Ko)
- Statuten Nez Rouge Schweiz (F) (PDF, 1.6 Mo)
- Präsidium Nez Rouge Schweiz (PDF, 159 Ko)
- Vereinbarung mit der Stiftung Nez Rouge (PDF, 485 Ko)
- Zusammenarbeitsbestimmung mit den Nez Rouge-Sektionen (PDF, 37 Ko)
- Anhang A - Zusammenarbeitsbestimmung mit den Nez Rouge-Sektionen (PDF, 361 Ko)
- Anhang B - Zusammenarbeitsbestimmung mit den Nez Rouge-Sektionen (PDF, 187 Ko)
- Anhang C - Zusammenarbeitsbestimmung mit den Nez Rouge-Sektionen (PDF, 334 Ko)
- Anhang D - Zusammenarbeitsbestimmung mit den Nez Rouge-Sektionen (PDF, 199 Ko)
3.3 NEZ ROUGE-SEKTIONEN
Nicht gewinnorientierte Vereine (in denen die Freiwilligen vereint sind), gemäss Artikel 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs.
Die Sektionen sind die operative Struktur von Nez Rouge auf regionaler Ebene. Sie sind Mitglied von Nez Rouge Schweiz und befolgen die Statuten von Nez Rouge Schweiz sowie die von der Generalversammlung und dem Präsidium von Nez Rouge Schweiz verabschiedeten Reglemente und Beschlüsse.
Die Sektionen verpflichten sich, jedes Jahr im Dezember die Aktion Nez Rouge zu organisieren (ausser in Fällen höherer Gewalt). Sie haben auch die Möglichkeit, das ganze Jahr über Service Nez Rouge Einsätze oder andere Präventionsaktivitäten anzubieten, die dem Zweck von Nez Rouge entsprechen und die in den Statuten festgehalten sind.
In der Schweiz sind die 22 unabhängigen Nez Rouge Sektionen mit der Organisation in ihrer jeweiligen Region beauftragt. Jede Nez Rouge Sektion ist rechtlich unabhängig und verfügt über eigene Statuten, eine Generalversammlung, einen Vorstand, Mitglieder, Freiwillige, Revisor, regionale Partner, eine Zentrale, eigenes Material usw.
Während der Aktion Nez Rouge organisiert jede Sektion in ihrem Gebiet die Fahrten, um Personen in fahruntüchtigem Zustand symbolisch nach Hause zu begleiten. Dieses symbolische und doch ganz konkrete Beispiel fördert das Prinzip des «Designated Drivers», also einer fahrtüchtigen Person, die die anderen sicher nach Hause bringt. Durch die Berichterstattung über die Aktion Nez Rouge in den Medien wird die Bevölkerung insgesamt auf die Risiken sensibilisiert, die das Fahren in fahruntüchtigem Zustand nach sich ziehen kann.
Die Sektion verbreitet die Nachricht von Nez Rouge (das zur Verfügung gestellte nationale Material), kommuniziert auf regionaler Ebene, organisiert Infoveranstaltungen, organisiert die Freiwilligen, sucht nach regionalen Partnern (Fahrzeuge, Nahrungsmittel, Kommunikation, Räumlichkeiten usw.), richtet eine Zentrale und die für den Empfang der Freiwilligen erforderliche Infrastruktur ein – Verwaltung der telefonischen Anrufe, Software, Logistik – und übernimmt verschiedene Aufgaben, die für den reibungslosen Ablauf der Aktion Nez Rouge sowie die gute Führung des Vereins erforderlich sind.
3.4 KANTONALE ODER ÜBERREGIONALE NEZ ROUGE VEREINE
Gemeinnützige Vereine (die mehrere Sektionen umfassen), gemäss Artikel 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs.
Der Verein bildet eine Koordinationsstelle von Nez Rouge auf kantonaler (oder überregionaler) Ebene. Er befolgt die Statuten von Nez Rouge Schweiz sowie die von der Generalversammlung und dem Präsidium von Nez Rouge Schweiz verabschiedeten Reglemente und Beschlüsse.
Der Verein verpflichtet sich, jedes Jahr im Dezember die Aktion Nez Rouge zu organisieren (ausser in Fällen höherer Gewalt). Er hat auch die Möglichkeit, das ganze Jahr über Service Nez Rouge Einsätze oder andere Präventionsaktivitäten anzubieten, die dem Zweck von Nez Rouge entsprechen und die in den Statuten festgehalten sind.
Darüber hinaus ist er für die Unterstützung und die Kontrolle der Nez Rouge Sektionen in seinem Kanton oder seiner Region zuständig, sowie für die Mittelbeschaffung und Medienarbeit auf kantonaler bzw. überregionaler Ebene.